Lohnfertigung für die Bereiche Tierkosmetik & Futtermittel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A.Baur Pharma GmbH & Co KG

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen der Firma A. Baur Pharma GmbH & Co. KG (nachstehend A. Baur Pharma genannt) mit ihren Kunden. Die AGB gelten jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten in Ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unseres Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses    Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von A. Baur Pharma sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot,
welches die A. Baur Pharma, sofern sich aus der Bestellung selbst nichts anderes ergibt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung annehmen kann.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Lieferung bzw. Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die dort festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefer-bzw. Leistungsgegenstandes umfassend und abschließend fest.

(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

§ 3 Preise

(1) Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweiligen geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, hält sich A. Baur Pharma an die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von A. Baur Pharma genannten Preise zuzüglich der jeweiligen geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und/oder Leistungen werden gesondert berechnet.

(3) Unsere Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Bei Lieferungen ab Werk wird für Transportkosten und Verpackung die zum Tage des Vertragsschlusses gültige Pauschale berechnet.

(4) A. Baur Pharma behält sich vor, die durch besondere Verpackungs- und Versandvorschriften des Vertragspartners entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungsverbot

(1) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zahlbar, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei A. Baur Pharma. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert.

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist A. Baur Pharma berechtigt, ohne Verzugsetzung bei der 1. Mahnung und jeder weiteren 3,00 € Mahngebühr einzufordern. Ab der 2. Mahnung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche zusätzlich Verzugszinsen auf der Grundlage des
am Tage der Erstellung des Mahnbeleges geltenden gesetzlichen Zinssatzes gem. § 288 BGB erhoben; gleiches gilt bei Stundung fälliger Beträge durch A. Baur Pharma. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. § 8 dieser AGB unberührt.

(4) Die Abtretung von Forderungen gegen A. Baur Pharma an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, frühestens aber dann zu laufen, wenn der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß
erfüllt hat. Werden nach Vertragsschluss Vertragsänderungen vereinbart, ist ggf. gleichzeitig die Lieferfrist neu zu berechnen.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die A. Baur Pharma die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (= Nichtverfügbarkeit des Liefer-/Leistungsgegenstands) – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten und Speditionen von A. Baur Pharma eintreten – hat A. Baur Pharma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit des Liefer-/Leistungsgegenstands gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der A. Baur Pharma, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft. Die Nichtverfügbarkeit berechtigt A. Baur Pharma die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei nicht nur vorübergehenden Leistungsstörung wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) A. Baur Pharma ist nicht zur Lieferung bzw. Leistung verpflichtet, wenn der Kunde A. Baur Pharma gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung aus einer anderen Lieferung bzw. Leistung noch nicht nachgekommen ist. In einem solchen Fall ist A. Baur Pharma berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
bzw. Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Werden nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftrag gebenden Kunden wesentlich zu mindern, durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von A. Baur Pharma gefährdet wird, ist A. Baur Pharma berechtigt ohne vorherige Fristsetzung sofort vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden, wir der Liefer- und Leistungsgegenstand auf dessen Kosten an einen anderen Bestimmungsort versandt (= Versendungskauf). A. Baur Pharma trifft die Wahl des Versandweges, der Versandart und
des Frachtführers nach pflichtgemäßen Ermessen. Für ein Auswahlverschulden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verzögerungsgefahr bereits auf den Kunden über, sobald die Sendung (= Liefer- oder Leistungsgegenstand) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von A. Baur Pharma verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen oder Teilleistungen erfolgen oder der Kunde noch andere Leistungen übernommen hat.

(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Die Gefahr geht in diesem Fall bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1) Gewährleistungsansprüche gegenüber A. Baur Pharma stehen nur dem unmittelbaren Kunden, nicht aber Vertragspartnern des Kunden zu. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit des Liefer-und Leistungsgegenstands getroffene schriftliche Vereinbarung.

(2) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Reklamationen oder Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Empfang des
Liefer- oder Leistungsgegenstandes - schriftlich angezeigt bzw. gerügt wird. Unterlässt der Vertragspartner diese Anzeige, so gilt der Liefer- bzw. Leistungsgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (= verborgener
Mangel). Diese sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, nach deren Feststellungen ordnungsgemäß anzuzeigen bzw. zu rügen. Dabei sind Art und Umfang der Mängel, Chargennummer, Lieferdatum, Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzugeben. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der A. Baur Pharma für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(3) Ist der Liefergegenstand mangelhaft hat der Kunde A. Baur Pharma die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere Muster der beanstandeten Liefergegenstände zu Prüfungszwecken zu übergeben. Sind danach Mängel von A. Baur Pharma anerkannt, erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt. In diesem Fall wird der Gegenwert der Lieferung gutgeschrieben.

(4) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, trägt A. Baur Pharma, wenn der gerügte Mangel tatsächlich vorliegt. Eine Rücksendung des ordnungsgemäß beanstandeten Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes ist nur nach vorheriger Zustimmung durch A. Baur Pharma zulässig. Die Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.

(5) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(6) Transportschäden sind sofort beim Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung mit der Versendung bestimmten Dritten auf dem Frachtpapier zu vermerken, die Annahme ist zu verweigern sodass die beschädigte Sendung vom Spediteur zu uns zurückgeliefert werden muss. A. Baur Pharma
ist von einer solchen Störung unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(7) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf);

in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung hervorgerufen wurden.

(9) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Liefer- bzw. Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur vorbehaltlosen Einlösung - unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche – auch künftige oder bedingte - Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner erfüllt sind.

(2) Der Kunde ist zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht befugt.

(3) Der Kunde ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an A. Baur Pharma ab. A. Baur Pharma ermächtigt den Kunden widerruflich, die an A. Baur Pharma abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung ist der Vertragspartner auf unser Verlangen verpflichtet – sofern wir seine Kunden nicht selbst unterrichten-, seinen Kunden die Abtretung an uns unverzüglich bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder Bekannt werden von Umständen, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Vertragspartner als gefährdet erscheinen lassen, ist A. Baur Pharma berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Abtretung der Herausgabeansprüche ggü. Dritten durch A. Baur Pharma liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn A. Baur Pharma erklärt einen solchen Rücktritt schriftlich. Vorstehende Rechte können wir erst geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf das Eigentum von A. Baur Pharma hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

§ 9 Datenschutz

(1) Wir sind berechtigt, im Rahmen des Bundes- und/ oder Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, Daten über den Kunden zu speichern und zu verarbeiten.

(2) Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung sind wir im Einzelfall berechtigt, einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bzw. Sonderregelungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. Sonderregelung tritt die entsprechende, gesetzliche Regelung.

(3) Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen der mit A. Baur Pharma abgeschlossenen Verträge ist Berlin.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten, einschließlich der Zahlungspflicht ist Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Vertragspartners zuständig ist.

(Stand Januar 2013)